Zählen Sie sich zum Mittelstand und zahlen eine Durchschnittsmiete? Oder Sie zahlen sogar unterdurchschnittlich, leben aber in einem Haus mit weniger als 6 Wohnungen? Dann schützt Sie kein Gesetz. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und unser Schutzkonzept tritt am 28. Mai 2022 in Kraft, das Sie verbindlich vor Renditesanierungen, Massenkündigungen und hohen Miet-Aufschlägen schützt!
Lässt Sie der Grossinvestor während einer Rendite-Sanierung in Ihrer Wohnung drin? Dann drohen Ihnen Miet-Aufschläge von 400, 600 oder gar 800 Franken, und es schützt Sie kein Gesetz. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und unser Schutzkonzept tritt am 28. Mai 2022 in Kraft, das Sie verbindlich vor Renditesanierungen verschont!
Zahlen Sie mehr als 1‘261 Franken für Ihre Dreizimmerwohnung? Oder auch weniger, wohnen aber in einem Haus mit weniger als 6 Wohnungen? Dann schützt Sie kein Gesetz, und Ihnen allen im Haus drohen Massenkündigungen, jederzeit und überall. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und unser Schutzkonzept tritt am 28. Mai 2022 in Kraft, das Sie wirksam vor Massenkündigungen schützt!
Plant ein Grossinvestor Renditesanierungen mit oder ohne Massenkündigung, ohne auf Sie Rücksicht zu nehmen, obwohl Sie schon seit 10, 20, 30 Jahren oder mehr am selben Ort wohnen? Dann schützt Sie kein Gesetz. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und dann tritt unser Schutzkonzept am 28. Mai 2022 in Kraft, das Sie frühzeitig unterstützt.
Planen Sie rücksichtsvoll eine sanfte Sanierung? Dann schützt Sie kein Gesetz vor überrissener Bürokratie, aufwändigen Bewilligungsverfahren und vor Formularkrieg. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und dann tritt unser Schutzkonzept am 28. Mai 2022 in Kraft, das Sie unbürokratisch, mit «Expressschalter» und vereinfachtem Bewilligungsverfahren, entlastet!
Tarnt ein Grossinvestor seine Rendite-Sanierung als „grün“, ohne der Umwelt gross zu helfen, stattdessen aber alles voll und ganz auf Ihre Mieten abzuwälzen? Dann schützt Sie kein Gesetz. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und dann tritt unser Schutzkonzept am 28. Mai 2022 in Kraft. Das JA schützt vor Pseudo-Sanierungen und Rendite-Maximierung, schont die bestehende Bausubstanz, nimmt auf Graue Energie Rücksicht und lässt nur genau das zum Sanieren zu, «was nooche-n-isch» (also notwendig ist).
Nutzt ein Grossinvestor Gesetzeslücken und Schlupflöcher aus? Macht er aus Ihrer Wohnung Stockwerkeigentum? Oder nutzt die zahlreichen Ausnahmen für überrissene Miet-Aufschläge? Dann schützt Sie kein Gesetz. Ausser Sie stimmen jetzt JA! – und dann tritt unser Schutzkonzept am 28. Mai 2022 in Kraft, welches all diese Schlupflöcher stopft und die Mietzins-treibenden Ausnahmen verhindert.